Höchstzulässige Abmessungen und Gewichte
 
Höhe
4,00 m
 
 
Breite
 

Fahrzeuge der Kategorie M1

2,50 m

Fahrzeuge der Kategorie M2, M3, N, O,

2,55 m

Isothermfahrzeuge bei Mindestwandstärke von mehr als 45 mm 

2,60 m
 
 
Länge
 

Einzelfahrzeug ausgenommen Bus und Auflieger

12,00 m

Kraftomnibus mit zwei Achsen

13,50 m

Kraftomnibus mit drei oder mehreren Achsen

15,00 m

Gelenkomnibus mit 2 Teilen

18,75 m

Gelenkomnibus mit 3 Teilen

22,00 m
Sattelzug
16,50 m

Zug, bestehend aus einem Lkw und einem Anhänger

18,75 m

Zug mit zwei Anhängern oder mit Auflieger und einem Anhänger

22,00 m
 
 
Höchstzulässige Achslast
 
Einzelachse
10,00 t

Angetriebene Einzelachse

11,50 t

Doppelachse des Kfz, wobei die Summe der Achslast beider Achsen der Doppelachse bei dem Achsabstand der einzelnen Achsen folgende Werte nicht übersteigen darf 

 

-von weniger als 1,0 m

11,50 t
-von 1,0 m bis weniger als 1,3 m
16,00 t
-von 1,3 m bis weniger als 1,8 m
18,00 t

-von 1,3 m bis weniger als 1,8 m, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist, oder wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9.5 t je Achse nicht überschritten wird

19,00 t

Doppelachse des Anhängerfahrzeugs, wobei die Summe der Achslast beider Achsen der Doppelachse bei dem Achsabstand der einzelnen Achsen folgende Werte nicht übersteigen darf

 
-weniger als 1 m
11,00 t
-von 1,0 m bis weniger als 1,3 m
16,00 t
-von 1,3 m bis weniger als 1,8 m
18,00 t
-1,8 m oder mehr
20,00 t

Tridemachse des Anhängerfahrzeugs, wobei die Summe der Achslast von drei Achsen der Tridemachse bei dem Achsabstand der einzelnen Achsen folgende Werte nicht übersteigen darf

 
-bis zu 1,3 m
21,00 t
-mehr als 1,3 m und nicht mehr als 1,4 m
24,00 t
 
 
Höchstzulässiges Gewicht
 

Kraftfahrzeug mit zwei Achsen

18,00 t

Kraftfahrzeug mit drei Achsen

25,00 t

Kraftfahrzeug mit drei Achsen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist, oder wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9,5 t je Achse nicht überschritten wird

26,00 t

Kraftfahrzeug mit vier Achsen oder mehr

32,00 t

Anhänger mit zwei Achsen

18,00 t

Anhänger mit drei Achsen

24,00 t

Anhänger mit vier Achsen oder mehr

32,00 t

Gelenkomnibusse mit 2 Teilen

28,00 t

Gelenkomnibusse mit 3 Teilen

32,00 t
Fahrzeugkombinationen
48,00 t
 
Fahrzeugkategorien:
 

M1 – Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
M2 – Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, deren zulässiges Gewicht von nicht mehr als 5 000 kg beträgt
M3 – Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, deren zulässiges Gewicht mehr als 5 000 kg beträgt
N – Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
O – Anhängerfahrzeuge



Apr 1, 2008